Kommentar zum Gerichtsurteil zum Kükentöten: Auf den Hahn gekommen
Nach dem Gerichtsurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Juni 2019 (BVerwG3C28.16) dürfen weiterhin männliche Küken getötet werden, nur weil sie keine Eier legen und schlecht Fleisch ansetzen. Wirtschaftliche Interessen dürfen jedoch …










