Hamburgs Grün bleibt erhalten

NABU-Initiative verhandelt erfolgreich mehr Flächenschutz und die Verbesserung der Naturqualität. 

Hamburg bleibt grün! Das ist das Ergebnis der Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“. Nach zahlreichen Verhandlungen einigten sich Vertreter der Regierungsfraktionen und des NABU Hamburg auf mehr Grünschutz und einen Rahmen, in dem Siedlungsentwicklung weiter möglich ist.

Für den Naturschutz in Hamburg erreicht der NABU zwei entscheidende Erfolge: Den dauerhaften Schutz von wertvollen Flächen und die Verbesserung der Naturqualität.

Alexander Porschke, Vorsitzender des NABU Hamburg, ist zuversichtlich, dass mit der jetzt vorliegenden Einigung die Zukunft für Hamburgs Natur gesichert ist: „Wir haben lange und intensiv verhandelt und das hat sich auch gelohnt. Bundesweit schlägt Hamburg als erste Großstadt einen richtungsweisenden Weg ein, mit dem eine Verbindung zwischen Grünerhalt und Siedlungsentwicklung tatsächlich möglich ist. Die Stadtnatur wird ökologisch aufgewertet, Artenvielfalt und Lebensqualität bleiben erhalten. Gleichzeitig haben wir uns auf eine Flexibilität beim Flächenschutz geeinigt. So bleibt Raum für die Stadt sich zu entwickeln – mit Augenmaß.“

Konkret erhält der Hamburger Senat durch die Bürgerschaft die Zielvorgabe, dass die Gesamtfläche aller Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete (NSGs und LSGs) erhalten bleibt. Darüber hinaus darf auch der Anteil aller Flächen aus dem Bioptopverbund nicht mehr sinken. Der NABU hat besonders für diese Festschreibung gestritten, da diese Flächen eine bedeutende Funktion für das Ökosystem haben. Damit sind gut 30 % der Fläche Hamburgs in Zukunft geschützt. Teil der Einigung ist auch, dass Grün- und Erholungsanlagen zukünftig vor Bebauung grundsätzlich geschützt sind und zusätzlich neue, öffentlich zugängliche Flächen geschaffen werden.

Ein großer Gewinn für Hamburgs Natur ist zudem, dass die Naturqualität in Hamburg verbessert werden soll. Geeinigt wurde sich darauf, dass der Naturwert langfristig in NSGs steigen muss, während er gleichzeitig im restlichen Stadtgebiet nicht sinken darf. In der Praxis kann dies durch verschiedene Instrumente erreicht werden: Aufwertungen in Naturschutzgebieten, das Anlegen von Blühwiesen in Parks, Renaturierung von Stadtbächen, die Pflege von naturnahen Wäldern sind Beispiele dafür. Positive Effekte können auch durch extensivierte Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen erzielt werden.

Balance zwischen Siedlungsentwicklung und Naturschutz

Der Kerngedanke der Einigung ist, dass eine langfristige Siedlungsentwicklung auch ökologisch vertretbar sein muss. Während jegliche Eingriffe in Naturschutzgebiete tabu sind, gilt für alle Flächen in Landschaftsschutzgebieten oder dem Biotopverbund ein neuer Tauschmechanismus. Wird eine dieser Flächen für den Wohnungsbau, Verkehrsinfrastruktur oder sonstige Bauprojekte in Anspruch genommen, muss diese verbindlich an anderer Stelle innerhalb der Hamburger Landesgrenzen kompensiert werden. Bislang galt lediglich die gesetzliche Ausgleichregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Nun muss Hamburg on Top eine gleichgroße Ersatzfläche ausweisen. Fazit: Hamburgs Grünanteil bleibt erhalten.

Aber auch grüne Flächen ohne besonderen rechtlichen Schutzstatus stehen in Zukunft stärker im Blickfeld. Grünverluste in der Stadt wirken sich messbar negativ auf den Naturwert aus. Um die Naturqualität im gesamten Stadtgebiet zu erhalten, sind daher zwangsweise Verbesserungen des Naturzustands an anderer Stelle erforderlich. Mit dieser Regelung ist Hamburg das erste Bundesland und die erste Großstadt, die sich für einen flächendeckend messbaren Erhalt des Naturwertes ausspricht und sich zu konkreten und messbaren Zielwerten verpflichtet.

Naturschutz wird messbar und verbindlicher

Neu zum Einsatz kommt eine satellitengestützte Datenerhebung zu versiegelten Flächen. Mit dieser Methode lässt sich detailliert der reale Versiegelungsgrad ermitteln.

Die Messung der Naturqualität erfolgt über die flächendeckende Biotopkartierung, ab jetzt alle fünf anstatt bisher alle acht Jahre. Zusätzlich wird es einen jährlichen Statusbericht an die Bürgerschaft geben, mit Updates über alle 20 Punkte der Vereinbarung. Damit der Grünschutz verbindlich von unterschiedlichen Akteuren in der Stadt umgesetzt wird, soll der Senat in einem nächsten Schritt einen „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün“ mit den Bezirksverwaltungen und allen relevanten „städtischen Institutionen“ schließen, die direkten Zugriff auf Flächen haben.

Budget für Hamburgs Natur wird erhöht

Insgesamt stellt die Stadt Hamburg für Naturschutzmaßnahmen ab 2021 jährlich zusätzlich 5,8 Millionen Euro zur Verfügung. Für die kommenden zwei Jahre sind insgesamt bereits bis zu 5,6 Millionen Euro mehr für Hamburgs Grün eingeplant. Zukünftig wird es auch zehn Vollzeitstellen als Ranger (Naturwarte) geben, die sich intensiv um den Schutz der Naturschutzgebiete und des Biotopverbunds kümmern.

Außerdem werden die Haushaltsmittel für die dauerhafte Unterhaltung und Hebung von Potenzialen zur Verbesserung des Naturinventars in öffentlichen Grünflächen bereitgestellt.

 

Hintergrund

Die erzielten Verhandlungsergebnisse konnten erreicht werden, nachdem der NABU Hamburg im Dezember 2017 die Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ eingereicht und nachfolgend mehr als 23.000 Unterschriften gesammelt hat. Die Bürgerschaft hatte anschließend die Möglichkeit, entweder die Initiative zu übernehmen oder in Verhandlungen eine Einigung zu erarbeiten. Am 23. April haben sich nun die Verhandlungspartner aus Vertretern der Regierungsfraktionen und des NABU Hamburg auf konkrete Ziele verständigt. Die Verhandlungsergebnisse sind in Form eines Antrags an die Bürgerschaft zusammengefasst, über den am 8. Mai 2019 abgestimmt wird. Wird diesem mehrheitlich zugestimmt, gelten die Vereinbarungen als Zielvorgabe für das weitere Handeln des Senats. Gleichzeitig würde der NABU Hamburg seine Volksinitiative zurücknehmen und nicht weiter den nächsten Schritt – das Volksbegehren – verfolgen.

 

Alle Informationen sind auch unter www.NABU-Hamburg.de/gruen-erhalten zu finden.

Pressemitteilung NABU vom 24. April 2019