Das Volksbegehren Artenvielfalt
Das „Volksbegehren Artenvielfalt – Rettet die Bienen!“ hat ein besseres Naturschutzgesetz als Ziel – damit soll auch ausdrücklich die bäuerliche Landwirtschaft unterstützt werden. Die Ziele des Volksbegehrens werden nur gemeinsam mit den Bauern erreicht. „Wir wollen den Artenschutz und zugleich eine bessere Vergütung für die Landwirte endlich zusammenbringen. So wird die Staatsregierung neue Förderprogramme, Ausgleichszahlungen und neue Vertriebswege anbieten müssen“, so Agnes Becker, die Beauftragte des Volksbegehrens und Stellvertretende Vorsitzende der ÖDP Bayern.
Nach dem Volksbegehren müssen zehn Prozent des Bayerischen Grünlands künftig zu Blühwiesen werden, also die Mahd erst nach dem 15. Juni erfolgen, um sowohl brütende Vögel als auch Insekten zu schützen. Die Bayerische Staatsregierung wird den Landwirten Förderungsmöglichkeiten unterbreiten müssen, um diesen Zielwert zu erreichen. Sepp Braun, Landwirt aus Dürneck bei Freising unterstützt das Volksbegehren Artenvielfalt: „Es ist wissenschaftlich belegt, dass der Artenschwund mit der Landwirtschaft eng zusammenhängt. Wir müssen als Bauern Verantwortung übernehmen und in der Landwirtschaft neu denken. Wir müssen zurückkommen zu einer bäuerlichen Landwirtschaft mit starker Vernetzung von Flächen und Hecken. In diesem Volksbegehren geht es nicht nur um die Arterhaltung für Insekten, sondern auch um die Zukunft der Bauern.“
Je nachdem welche Pflanzenarten der Landwirt anbaut, beeinflusst er auch das Bodenleben. Je einseitiger die Bewirtschaftung, umso ärmer das Bodenleben und schwieriger die Bewirtschaftung. Monokulturen bedeuten auch eine emotionale Verarmung der Menschen. „Wir brauchen nicht nur Bio-Landbau, weil ein riesiger Markt dafür da ist, sondern auch um unsere Lebensgrundlagen zu erhalten. Es gibt auch nicht „die“ Bauern. Es gibt viele konventionelle Betriebe, die umweltverträglich und nachhaltig wirtschaften, das soll viel mehr gefördert werden und wird sich auch wirtschaftlich auszahlen. Dafür wird das Volksbegehren sorgen“, erklärt Jürgen Schilling, Vorstand von Bioland.
Genauso sieht es Josef Schmid, Landwirt in Neufraunhofen und Landesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL): „Da wir Landwirte den größten Teil der Flächen in Händen haben, können wir uns nicht unserer Verantwortung entziehen, wenn es um Lebensräume geht. Bei der Umsetzung des Volksbegehrens kommt es darauf an, die Bereitschaft, Fläche für Schutzzwecke zur Verfügung zu stellen, entsprechend zu fördern. Das ist allemal eine bessere Perspektive, als weiter billig für den Weltmarkt zu produzieren. Dem Gerücht, eine gesetzliche Festschreibung verhindere die Förderung derartiger Maßnahmen, ist entschieden entgegenzutreten.“
Das Tierschutzgesetz, beispielsweise verhindert auch nicht die Förderung tiergerechterer Haltungssysteme und Stallbauten und Wasserschutzgesetze schreiben zwar die Einrichtung von Wasserschutzgebieten vor und trotzdem ist es möglich, die betroffenen Landwirte zu entschädigen. „In der Praxis wird zum Beispiel in anderen Bundesländern empfohlen, die verpflichtenden ökologischen Vorrangflächen gleichzeitig als Gewässerrandstreifen zu nutzen. Das sollte auch in anderen Punkten des Volksbegehrens möglich sein“, so der AbL-Vorsitzende weiter.
Das Volksbegehren wird für einen gesetzlichen Rahmen sorgen, von dem auch die Landwirtschaft profitieren wird. Landwirte, die Leistungen für das Gemeinwohl bringen, werden in Zukunft noch stärker gefördert und die Umstellung auf ökologischen Landbau noch intensiver unterstützt. „Die Forderungen des Volksbegehrens sind eine echte Chance und wirtschaftliche Perspektive für Bayerns Landwirte. Besonders kleine und mittelständische Betriebe, die nicht nur Fördergelder nach Betriebsgröße erhalten, werden profitieren“, sagt der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer.
Auch damit der geplante Biotopverbund entstehen kann, werden Förderprogramme aufgelegt werden müssen, den Landwirten werden aber keine Nachteile entstehen. Sie werden zu Beschützern der Landschaft. Durch die Zielvorgabe, den Anteil des Ökolandbaus bis 2025 auf mindestens 20 Prozent zu erhöhen, werden neue Vertriebskanäle für die hochwertigen Produkte geschaffen. Die Nachfrage nach Biolebensmitteln wächst in und außerhalb Deutschlands beständig, während die Erzeugung kaum nachkommt. „Wir müssen unseren Landwirten ein attraktives Paket schnüren und ihnen wie in Österreich Starthilfe geben für die ökologische Erzeugung, das Marketing und den Vertrieb“, fordert Ludwig Hartmann, der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im bayerischen Landtag. „Und natürlich muss der Freistaat Bayern auf seinen Flächen mit gutem Bio-Beispiel vorangehen.“
Allgemein handelt es sich bei dem gesamten Gesetzestext des Volksbegehrens um Zielvorgaben, da ein Volksbegehren nicht in die Haushaltshoheit eingreifen darf. „Das bedeutet, dass die die Staatsregierung Instrumente finden muss, diese Zielvorgaben einzuhalten. Dies kann in Form von Förderprogrammen, Entschädigungen, Ausgleichszahlungen oder eben über die Schaffung von Märkten geschehen. Förderungen sind bei gesetzlichen Auflagen möglich und üblich“, erklärt Richard Mergner, Vorsitzender des BUND Naturschutz in Bayern.
Pressemitteilung Volksbegehren Artenvielfalt, „Rettet die Bienen!“ vom 31. januar 2019